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Seegasthaus "
Hirth "
Pächter: Rosls Hotel & Gaststätten Betriebs GmbH
Geschäftsführer: Gabriele Hirth & Gery Borchardt
Am Schwaiblbach 3 82541 Münsing / Ambach
Tel.: 08177 - 476 Internet:
www.seegasthaus-hirth.de
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Hier finden Sie uns: Anfahrt
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Layout
by:
MadMaxx Web Creations |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Bankett-Tischbestellungen |
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I. |
Der vom Besteller angegebene Leistungsumfang gilt
hinsichtlich Speisen- und Getränkefolge, Personenzahl,
Dekorationswunsch und Beginn und Ende der Veranstaltung
mit Unterschrift des Bestellers als verbindlich
vereinbart.
Der Auftragnehmer behält sich vor, in der
Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall
vorzunehmen, dass aus Gründen, die nicht vom Seegasthaus
Hirth zu vertreten sind, Teile des Menüs durch andere
gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden
müssen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das
Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes
möglichst nahe kommt. Sollte die notwendige
Ersatzbeschaffung beim Wareneinsatz eine
Kostensteigerung von mehr als 5% bedingen, wird der die
5% übersteigende Kostenanteil auf den vereinbarten Preis
aufgerechnet. |
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II. |
Der
durch den Besteller angegebene und durch Unterschrift
bestätigte Leistungsumfang dient als
Berechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und
der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall
in Rechnung gestellt.
Über geringfügige Schwankungen (bis zu 10%) in der
Anzahl der zu bewirtenden Gäste ist spätestens 48
Stunden vor Veranstaltungsbeginn der Auftragnehmer
schriftlich zu informieren.
Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10%,
bzw. einer Stornierung des Auftrages später als 14 Tage
(bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen), bzw. 7
Tage (bei Veranstaltungen bis zu 30 Personen) vor
Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt,
50% des sich aus der Bestellung ergebenden Menüpreises,
bzw. 50% des sich aus der Reduzierung der Personenzahl
ergebenden Minderumsatz in Rechnung zu stellen.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche des
Auftrag-nehmers gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, es
sei kein Schaden oder ein erheblich geringerer Schaden
als die Pauschale entstanden.
Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl
(>20%) behält sich der Auftragnehmer vor, den auf der
Basis der ursprünglichen Personenzahl ausgewählten
Tische oder Räume zu ändern und die Gäste anderweitig zu
platzieren. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, den
Platzierungs-wünschen des Bestellers, soweit wie möglich
entgegen zu kommen. |
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III. |
Für
den Fall, dass der Auftrag nicht vom Auftraggeber selbst
oder dem gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers
erteilt wird, erklärt der Besteller mit seiner
Unterschrift unter den Auftrag, hierzu vom Auftraggeber
ermächtigt zu sein. Vertragspartner des Seegasthaus
Hirth und damit Rechnungsadressat bleibt der
Auftraggeber, auch für den Fall, dass der Auftrag im
Rahmen einer Gesamtdienstleistung für einen Dritten
erfolgt. |
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IV. |
Bei
Bestellung sind 50% des sich aus der Bestellung
ergebenden Menü-preises als Vorauszahlung vom
Auftraggeber zu leisten. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung
abzulehnen, falls diese Vorauszahlung nicht spätestens
14 Tage vor der Veranstaltung geleistet wird. Bei der
Zahlungsanweisung ist das Datum und der Name der
Veranstaltung anzugeben.
Die Schlussrechnung ist am Ende der Veranstaltung zur
Zahlung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist
schriftlich vor Durchführung der Veranstaltung zu
vereinbaren.
Es gelten ausschließlich die jeweils auf unserer Angebot
oder Speise – Getränke und Weinkarte ausgewiesenen
aktuellen Preise. |
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I. |
Haftungsausschluss
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Vollständigkeit und Ausschließ-lichkeit der Inhalte erhoben.
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II. |
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III. |
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